NOTARIN | RECHTANWÄLTIN
Kerstin von Deetzen
Frau Rechtsanwältin Kerstin von Deetzen ist zur Notarin bestellt.
Bestimmte Verträge oder Erklärungen unterliegen -gesetzlich vorgeschrieben- besonderen Formvorschriften, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Beurkundung. So beispielsweise bei Grundstücksübertragungen, Immobilienkaufverträgen, Eheverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Erbverträgen etc.
In anderen Fällen ist die notarielle Beurkundung zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, diese birgt aber Vorteile.
Rufen Sie gern in meiner Kanzlei an!
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