Betriebliche Altersvorsorge und Elternzeit: Schadensersatz des Arbeitgebers
Eine Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers aufgrund einer unterbliebenen Wiederaufnahme von Beitragszahlungen und infolgedessen endgültiger beitragsfreier Fortsetzung einer Rentenversicherung in Form einer betrieblichen Altersvorsorge besteht, wenn eine vergleichbare Risikoabsicherung für die Arbeitnehmerin mit höheren Beiträgen, und ein Neuvertrag mit einer schlechteren Garantieverzinsung verbunden ist. Der Arbeitgeber ist aufgrund arbeitsvertraglicher Nebenpflichten gehalten, die Interessen der Arbeitnehmerin so zu […]Weiter lesen »